Der österreichische Klimaschutz verpflichtet Mineralölunternehmen durch die KVO, einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energie nachzuweisen. Strom aus privaten und öffentlichen Ladestellen zählt dazu — und dafür gibt es Geld.
Die Kraftstoffverordnung 2012 (KVO 2012) — nun ressortverantwortlich beim Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) — verpflichtet Kraftstoffanbieter in Österreich, jährlich steigende Anteile erneuerbarer Energie nachzuweisen.
Elektrischer Strom, der an Ladestellen für E-Fahrzeuge bereitgestellt wird, gilt als anrechenbare Strommenge. Verpflichtete Unternehmen können diese Mengen von Ladestellen-Betreibern und E-Auto-Besitzern erwerben und auf ihre Quotenpflicht anrechnen.
Das Umweltbundesamt (UBA) prüft und genehmigt alle eingereichten Mengen im Rahmen des elSa-Systems (elektronisches Stromantragssystem). Die Prüfung dauert in der Regel bis Juni des Folgejahres.
In Österreich geht es um die Ladestelle, nicht nur um das Fahrzeug. Ein Fahrzeugbesitz alleine reicht nicht aus — Sie müssen nachweisen, dass das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50%) an der angegebenen Ladestellenadresse geladen wird. Wir prüfen das mit Ihnen im Anmeldeprozess.
Auf unserer Angebotsseite den passenden Anbieter auswählen und auf "Jetzt anmelden" klicken.
Fahrzeugdaten + Zulassungsschein, Ladestellen-Adresse, Kontodaten für Auszahlung.
Elektronische Unterzeichnung der Vereinbarung mit dem verpflichteten Unternehmen. Vereinbarung kommt per E-Mail.
Das Umweltbundesamt prüft alle eingereichten Daten. Nach Genehmigung (bis Juni Folgejahr) Überweisung auf Ihr Konto.
Partnervertrag, White-Label Konfiguration, Bonusparameter festlegen — in wenigen Tagen einsatzbereit.
Ihre Kunden melden sich über Ihr Portal an. Automatische Dokumentenprüfung und FIN-Validierung.
Wir bereiten die Daten UBA-konform auf und reichen auf Wunsch auch im elSa-System ein. Audit-Trail für 3 Jahre.
Wir übernehmen die Auszahlung oder Sammelüberweisung als SEPA-Zahlungsdatei für Ihre Bank. Vollständiges Payout-Tracking im Portal.