Ihre Ladestelle bringt
bares Geld.

Als Begünstigte:r nach KVO 2012 steht Ihnen eine jährliche THG-Quotenvergütung zu — für jede kWh, die an Ihrer Ladestelle geladen wird. Aktuell (2026) bis zu 10,8 ct/kWh inkl. Ust.

10,8 ct/kWh
Vergütung (inkl. Ust.)
90%
Flex-Bonus vom Verkaufserlös
4
Ladestellen-Kategorien

Alle Preise inkl. Ust. Basierend auf dem aktuell angebotenen Verwertungserlös. Dieser aktuelle Betrag wird in der Vereinbarung festgehalten. Ein hier aktuell angebotener Wert kann sich über das Jahr ändern, das verändert aber nicht einen bereits vereinbarten Wert. Der tatsächliche Erlös kann je nach Marktlage variieren.

Begünstigte:r nach KVO 2012

Die THG-Quotenvergütung steht dem/der Begünstigten zu — nicht dem Fahrzeughalter und nicht dem Stromlieferanten. Wer begünstigt ist, hängt von der Art Ihrer Ladestelle ab.

Pro Begünstigte:r ist nur ein Vertrag pro Berichtsjahr zulässig. Keine Aufteilung der Strommenge auf mehrere Antragsberechtigte.

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In 4 Schritten zur Vergütung

Sie liefern die Daten — wir kümmern uns um die elSa-konforme Aufbereitung, Einreichung und Abwicklung.

1

Registrieren & Daten eingeben

Registrieren und Ladestellendaten Schritt für Schritt eingeben, Details im Portal.

2

Prüfung & Vertrag

Wir prüfen Ihre Daten, erstellen den elSa-konformen Antrag und senden Ihnen einen Vertragsentwurf sowie einen Upload-Link für Begleitdokumente.

3

Dokumente hochladen

Über den Upload-Link laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch (Messprotokolle, Fotos, Zulassungsscheine etc.).

4

Einreichung & Vergütung

Die Daten werden vom Umweltbundesamt geprüft. Nach positiver Prüfung erhalten Sie den vereinbarten Ladestellenbonus.

Gut zu wissen

📅

Zeitplan

Die Strommenge des Berichtsjahres 2026 wird Anfang 2027 beim Umweltbundesamt eingereicht. Registrierung bis 31. Jänner 2027. Auszahlung nach Umweltbundesamt-Prüfung (in der Regel bis Juni 2027).

⚠️

Keine Doppelmeldung

Jede FIN darf pro Berichtsjahr nur einmal gemeldet werden. Wir prüfen das vorab mit FinCheck.at — bevor es zu Rückfragen vom Umweltbundesamt kommt.

🔒

Datenschutz

Alle Unterlagen werden gemäß DSGVO verarbeitet und nach dem Leitfaden Belegführung des Umweltbundesamts 3 Jahre sicher aufbewahrt.