Häufige Fragen

Alles Wichtige zu Ladestellenbonus.at — für E-Auto-Besitzer und für Partner & Anbieter.

Der Ladestellenbonus ist eine jährliche Vergütung für E-Auto-Besitzer, die ihr Fahrzeug an einer privaten oder halböffentlichen Ladestelle laden. Grundlage ist die Kraftstoffverordnung 2012 (KVO 2012), die Mineralölunternehmen verpflichtet, einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energie nachzuweisen. Strom aus Ihrer Ladestelle zählt dazu — und dafür erhalten Sie eine Vergütung.

Ladestellenbonus.at ist eine österreichische Plattform, die E-Auto-Besitzer direkt mit verpflichteten Unternehmen verbindet — ohne Zwischenhändler.

  • Pauschale: Anbieter und Partner legen einen Preis fest, den Sie vor Ihrer Anmeldung prüfen können und der auch in Ihrer Vereinbarung angeführt ist — keine Überraschungen.
  • Gemessen: Aus der Pauschale kann man einfach den Preis pro kWh ausrechnen: Pauschale / 1.500 = EUR / kWh.

Der Ladestellenbonus kann sich im Laufe des Jahres ändern, achten Sie auf die Angaben der Partner und Ihren Vereinbarungstext.

  • Foto des Zulassungsscheins (vorne und hinten)
  • Adresse der Ladestelle (wo laden Sie überwiegend?)
  • Seriennummer des Ladegeräts + Foto des Typenschilds
  • IBAN für die Auszahlung
  • E-Mail-Adresse

Die Registrierung dauert ca. 3 Minuten unter app.ladestellenbonus.at.

Pauschale (1.500 kWh): Wenn Ihre Ladestation keinen geeigneten Stromzähler (MID) hat, rechnet das Gesetz automatisch mit 1.500 kWh/Jahr. Kein Aufwand — keine Jahresdaten notwendig.

Gemessen: Wenn Ihre Ladestation einen eingebauten, geeigneten Zähler hat, können Sie die tatsächlich geladenen kWh am Jahresende melden. Das lohnt sich ab ca. 1.700 kWh/Jahr. Sie müssen das Einzelladevorgangsprotokoll am Ende des Jahres hochladen.

Nicht zwingend — aber Sie müssen nachweisen, dass Sie das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50%) an der angemeldeten Ladestelle laden. Das kann Ihre Heimadresse oder Ihr Firmensitz sein.

Wichtig: In Österreich geht es um die Ladestelle, nicht nur um das Fahrzeug. Bei Prüfung durch das Umweltbundesamt (UBA) kann es bei nicht erfüllten Voraussetzungen zu einer Rückforderung an den Anbieter kommen. Wir prüfen das mit Ihnen im Anmeldeprozess.

Das Umweltbundesamt (UBA) prüft alle eingereichten Daten. Die Prüfung dauert in der Regel bis Juni des Folgejahres (also für Berichtsjahr 2025 → Auszahlung bis ca. Juni 2026). Nach Genehmigung durch das UBA wird der Bonus direkt auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

Ja. Bei Ladestellenbonus.at gibt es keine automatische Verlängerung und keinen Lock-in. Jedes Jahr wählen Sie neu — Sie können bei uns bleiben oder zu einem anderen Anbieter wechseln. Wir glauben, dass fairer Wettbewerb das beste Angebot für Sie sicherstellt.

Sie sind verpflichtet, das Abmeldedatum bekanntzugeben. Der Bonus wird dann anteilig für die Zeit der Anmeldung berechnet. Melden Sie sich bitte unter info@ladestellenbonus.at oder direkt im Portal.

Für mehr als 10 Fahrzeuge kontaktieren Sie uns bitte direkt unter info@ladestellenbonus.at — wir unterstützen Sie dann gerne bei der Registrierung, inklusive vereinfachtem Prozess für Flottenbesitzer.

Berechtigt sind Batterieelektrofahrzeuge (BEV) und Plug-in-Hybride (PHEV). Das Fahrzeug muss in Österreich zugelassen sein. Die FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) wird automatisch via FinCheck.at auf Doppeleinreichungen geprüft.

Ja. Ladestellenbonus.at verarbeitet Ihre Daten ausschließlich zum Zweck der THG-Quotenabwicklung nach KVO 2012. Alle Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.

Noch Fragen? Wir helfen gerne.

info@ladestellenbonus.at