…wer hätte das gedacht, noch vor Jahresende, 14 Tage vorher werden ganz wesentliche Änderungen tatsächlich mit 1.1.2023 in Kraft treten. Gut für die E-Mobiltät. Hier der Link zur Verordnung. Begünstigte können jedes Jahr Ihre Anrechte einmalig übertragen. Damit wird unsere Lösung für nicht öffentliche Ladestellen die einfachste am Markt verfügbare Lösung.
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