…natürlich mit einem Disclaimer bezüglich der Verbindlichkeit. Trotzdem gibt es eine Vielzahl an Antworten, die für die nicht öffentlichen Ladestellen sehr relevant sind. Hier der link zu Website des BMK. Gut ist, dass wir für unsere Lösung keine Anpassungen vornehmen müssen. Schlecht ist, dass die Antworten […]
…wer hätte das gedacht, noch vor Jahresende, 14 Tage vorher werden ganz wesentliche Änderungen tatsächlich mit 1.1.2023 in Kraft treten. Gut für die E-Mobiltät. Hier der Link zur Verordnung. Begünstigte können jedes Jahr Ihre Anrechte einmalig übertragen. Damit wird unsere Lösung für nicht öffentliche Ladestellen die […]
…aktuell gilt die Regel, dass bei nicht öffentlichen Ladestellen nur der jeweilige Stromlieferant einen Antrag stellen kann. Sie dazu die Information beim österreichischen Umweltbundesamt UBA, die diesen Umstand erläutert. Außerdem gelten in Österreich andere Voraussetzungen wie in Deutschland, zumindest wenn es nach den Bestimmungen der aktuellen […]