…natürlich mit einem Disclaimer bezüglich der Verbindlichkeit. Trotzdem gibt es eine Vielzahl an Antworten, die für die nicht öffentlichen Ladestellen sehr relevant sind. Hier der link zu Website des BMK. Gut ist, dass wir für unsere Lösung keine Anpassungen vornehmen müssen. Schlecht ist, dass die Antworten […]
…wer hätte das gedacht, noch vor Jahresende, 14 Tage vorher werden ganz wesentliche Änderungen tatsächlich mit 1.1.2023 in Kraft treten. Gut für die E-Mobiltät. Hier der Link zur Verordnung. Begünstigte können jedes Jahr Ihre Anrechte einmalig übertragen. Damit wird unsere Lösung für nicht öffentliche Ladestellen die […]
…und dann kann sie tatsächlich am 1.1.2023 in Kraft treten. Warum ist das wichtig? Weil erst dann, entsprechend dem aktuellen Begutachtungsentwurf, die Rahmenbedingungen so gestellt sind, dass ein eFahrzeugzulassungsbesitzer mit Ladestelle ein Begünstigter nach §2 und §11 der KVO ist und seinen Ladestrom selbst verwerten kann. […]