…aktuell gilt die Regel, dass bei nicht öffentlichen Ladestellen nur der jeweilige Stromlieferant einen Antrag stellen kann. Sie dazu die Information beim österreichischen Umweltbundesamt UBA, die diesen Umstand erläutert. Außerdem gelten in Österreich andere Voraussetzungen wie in Deutschland, zumindest wenn es nach den Bestimmungen der aktuellen und zukünftigen KVO geht. Auch das wird auf der Seite des UBA (https://www.umweltbundesamt.at/elna/anrechnung-erneuerbarer-strom), die für die Prüfung der Anträge zuständig sind, erläutert. Wenn die neue KVO in Kraft ist, dann wird der jährlich mögliche Bonus an der CO2 Einsparung pro Jahr bemessen werden – und dieser liegt ein Vielfaches höher als die aktuell zirkulierenden Angebote.

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