AGB

Generell

app.ladestellenbonus.at (kurz “LB”) ist ein Service und eine online Plattform von CP i-Invest GmbH (kurz „CPI“) für die Erfassung, die Übertragung und die Verwertung von Nachweisen, die den Einsatz von elektrischem Strom in Kraftfahrzeugen betrifft, die in Österreich zugelassen und an einer nicht öffentlichen Ladestelle innerhalb des österreichischen Bundesgebiets überwiegend beladen wurden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Kraftfahrgesetz (KFG) und die zugehörige, aktuelle Kraftstoffverordnung (KVO) und die dort festgeschriebenen Regelung zur Anrechnung von elektrischem Strom für Fahrzeuge.

LB bietet Fahrzeugbesitzern/innen („Begünstigte“ oder „Kunden“) von (rein) elektrischen Fahrzeugen, die überwiegend an nicht öffentlichen Ladestationen ihr(e) Fahrzeuge(e) laden, an, dass Sie diese registrieren und die Rechte für eine Anrechnung an Antragsberechtigte übertragen und dafür eine Gegenleistung in Form eines „Ladestellenbonus“ erhalten. Dieser Bonus ist bei der Registrierung des Fahrzeugs für den Ladestellenbonus den Kunden bereits bekannt und kann ein Geldbetrag oder eine andere geldwerte Zuwendung sein.

Kunden/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und alle geforderten Informationen bereitstellen, damit eine Antragstellung ordnungsgemäß erfolgen kann. Geforderte Dokumente sind im online Portal und der jeweiligen Eingabemaske als solche gekennzeichnet und erläutert. Gegebenenfalls werden weitere Dokumente im Zuge einer Antragsprüfung durch das Umweltbundesamt (UBA) nachgefragt und müssen dann fristgerecht nachgereicht werden. Aus diesem Grund besteht zu keinem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch auf den versprochenen Bonus, da dieser nur dann ganz oder teilweise gewährt werden kann, wenn eine positive Prüfung des Antrags durch das UBA erfolgt ist. Sollte eine Anrechnung nicht möglich sein, so kann CPI eine Rückabwicklung des Geschäftes verlangen.

Die Anrechnung von elektrischem Strom darf nur einmalig pro Jahr erfolgen, daher sichern Kunden/innen zu, dass sie Ihre Rechte als Begünstigte nur einmalig an einen Antragsberechtigten übertragen und sicherstellen, dass ein registriertes Fahrzeug kein weiteres Mal für eine Anrechnung nach KVO zur Verfügung steht oder gestellt wird.

Diese AGB wie auch eine Datenschutzerklärung müssen im Zuge der Registrierung akzeptiert und bestätigt werden und sind Vertragsbestandteil.


Vertragsabschluss und Widerruf

Mit der online Bestätigung der Registrierung kommt es seitens des registrierenden Kunden/in zu einem Vertragsangebot, das CPI oder der ausgewiesene Antragsberechtigte (kurz „Vertragspartner“) durch eine Vertragsbestätigung per Email annimmt. Damit kommt ein gültiger, elektronisch abgeschlossener, Vertrag zustande.

Verträge können mit natürlichen Personen („Privatpersonen“) und juristischen Personen („Firmen“) abgeschlossen werden.

Natürlichen Personen wird ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Zusendung der Emailbestätigung eingeräumt. Dieser Widerruf muss schriftlich erfolgen und an den Vertragspartner gerichtet sein und mindestens Namen, Adresse und betroffene Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) der Kunden/in enthalten. Die Folge des Widerrufs ist die Löschung der registrierten Daten und des Antrags für einen Ladenstellenbonus.

Bei juristischen Personen behalten die Vertragspartner sich vor die Vertretungsbefugnis der registrierenden Person zu überprüfen und dafür einen entsprechenden Nachweis einzufordern. AGB oder spezifische Geschäftsbedingungen von juristischen Personen werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt.

Die Vertragspartner behalten sich weiter vor, ein Vertragsangebot ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages mit einem Vertragspartner besteht nicht.


Änderung von Daten

Mit der Registrierung hat der Kunde/in einen Benutzernamen (Emailadresse) und ein Passwort (die FIN) festgelegt. Damit kann der Kunde sich im online Portal anmelden und den aktuellen Status der Eingabe, der Bearbeitung und Fahrzeuge/listen einsehen. Bestimmte Änderungen der Daten können online vorgenommen werden. Kunde/innen sind verpflichtet Änderungen, wie etwa Abmeldungen von Fahrzeugen durch Änderung der eingegeben Daten anzuzeigen. Den online Vorgaben dazu ist seitens des Kunden Folge zu leisten, um einen Ladestellenbonus zu erhalten. Um Kunden/innen zu unterstützen versenden die Vertragspartner mit Ablauf des Berichtsjahres ein Erinnerungsemail für eine Bestätigung der eingegebenen Daten und die Registrierung im Folgejahr.


Dauer des Vertrages und Verlängerung der Registrierung

Ab Zustellung der Vertragsbestätigung ist die Vertragslaufzeit bis Ende des Folgejahres. Wird zum Beispiel am 1.5.2025 eine Vertragsbestätigung per Email zugestellt, gilt eine Vertragslaufzeit für die betroffene Fahrzeugregistrierung bis 31.12.2026, weil erst im Folgejahr eine Anrechnung der übertragenen Nachweise aus einem sog. Berichtsjahr erfolgen kann. Das Berichtsjahr ist in diesem Fall das Jahr 2025.

Mit Ablauf des Berichtsjahres erhalten Kunden/innen eine Information und die Möglichkeit, die Registrierung des Fahrzeugs für das folgende Berichtsjahr online zu verlängern (das wäre für o.g. Beispiel das Jahr 2026). Mit der Bestätigung einer Verlängerung wird ein neuer Vertragsabschlussprozess ausgelöst.


Haftung

Eine Haftung seitens der Vertragspartner ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung wesentlicher Pflichten seitens der Vertragspartner ist die Haftung jedenfalls auf vertragstypische Schäden begrenzt.


Recht und Gerichtsstand

Österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts gilt als vereinbart, Gerichtsstand ist WIEN.


Sonstiges

Für natürliche Personen / Verbraucher stellt die EU-Kommission auf ihrer Website eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter folgendem Internet-Link bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DEDie Vertragspartner sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

CPI ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aus diesem Vertrag zu beauftragen. Insbesondere einzelne Rechte aus diesem Vertrag an einen Antragsberechtigten gemäß §2 Z37 KVO abzutreten, wie zB die anrechenbaren Strommengen beim Umweltbundesamt zu Zwecke der Anrechnung einzureichen. Damit wird auch die Zustimmung erteilt, dass ein Dritter diesem Vertrag beitritt und somit sämtliche oder einzelne Rechte aus Vertrag übernimmt. Kunden werden über einen derartigen Vertragsbeitritt gesondert informiert und haben dann das Recht innerhalb von gesetzter Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Sollte eine Bestimmung dieser ABG unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden versuchen, eine unwirksame Bestimmung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt, aber wirksam ist. Dasselbe gilt für Lücken des Vertrages.

 

Stand März 2025